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Samstag, 19. Mai 2012

Zusatzinformationen zur Leistungsbewertung

Es wird nach den Richtlinien des Landesverbandes NRW vom 02.05.2002 und zusätzlich nach den Richtlinien des Lippischen Feuerwehrverbandes zur Durchführung des Leistungsnachweises verfahren und gewertet.

Zusätzliche Richtlinien des Lippischen Feuerwehrverbandes.
Hierzu gehört auch die entsprechende Fehlerliste.

Die Einteilung der Gruppen für die Strecken, wird vor Ort von einem Einweiser durchgeführt.
Alle Gruppen müssen sich bis spätestens 16:00 Uhr bei der Auslosung gemeldet haben.
Die taktischen Zeichen sind von jeder Wehr, bzw. Gruppe selbst zu stellen.
Ein Freilos für einen 10. Teilnehmer nach 2.5 der Richtlinien des Landesverbandes NRW ist nicht vorgesehen und damit unzulässig, hier muss dann nach 2.7 verfahren werden.
Als Übungsgerät (Pumpe) wird nur eine TS 8/8 zugelassen. Sollte in einer Gruppe keine TS 8/8 vorhanden sein, so muss sie sich von einer anderen Gruppe ausgeliehen werden.
Besonderen Wert wird auf die persönliche Ausrüstung nach UVV gelegt:

  • Feuerwehr Helm mit Nackenschutz
  • Feuerwehr Dienstanzug / Schutzanzug nach den Vorschriften
  • Feuerwehrsicherheitsgurt mit Beil nach DIN und UVV Sicherheitsschuhwerk nach DIN und UVV
  • Arbeitshandschuhe nach UVV

Bei unvollständiger Ausrüstung wird die Gruppe nicht zugelassen.

Ausrüstung (siehe auch 3.4):

Die Übung ist in der vorgegebenen Zeit von 5 Minuten zu erledigen.
Alle B - Leitungen sind mit 2 Mann zu kuppeln.
Entgegen der neuen Richtlinie des Landesverbandes NRW vom 02.05.2002 (siehe 4.2.1 "Der Maschinist" sowie "Der Wassertrupp") muss die A-Saugleitung mit der Halteleine gesichert werden.

Zusätzlich für den Maschinist:

Der Maschinist legt zusätzlich die Halteleine am Ende der Saugleitung ab. Nach dem Ankuppeln der Saugleitung schlägt der Maschinist die Halteleine mit einem Mastwurf an einem festen Punkt an. Die Halteleine muss straff sein.
Anschließend kann er mit dem Entlüftungsvorgang beginnen.

Zusätzlich für den Wassertrupp:

Nach dem Zusammenkuppeln aller Saugschläuche legt der W-Trupp zusätzlich die Halteleine an.
Der S-Trupp unterstützt. Am Saugkorb wird ein Zimmermannsstich mit der Halteleine angelegt, dicht über der ersten Kupplung ein Halbstich und ca. 10 cm unter den nächsten 2 Kupplungen je ein weiterer Halbstich.
Sind die Ventilleine und die Halteleine angelegt gibt der WF das Kommando "Saugleitung hoch".
Der Verteiler ist vom Angriffstrupp zu setzen. (4.2.1 Der Angriffstrupp)
Beim Vorbringen und Kuppeln der B ? Schlauchleitung zwischen Pumpe und Verteiler, darf der Melder unterstützen.
Bei der Entnahme der Geräte vom Fahrzeug, darf der Melder unterstützen, er darf nicht die wasserführenden Armaturen (Verteiler, Stützkrümmer usw.) vorbringen.
Der Schlauchtrupp darf sich erst nach dem Befehl des GF ausrüsten. (4.2.1 Der Schlauchtrup)

Knoten und Stiche:

Insgesamt werden 3 Knoten und Stiche nach den Richtlinien des Landesverbandes NRW vorgegeben.
Die Knoten und Stiche müssen in der vorgegebenen Zeit von 3 Minuten durchgeführt werden, Feuerwehrhelm, Sicherheitsgurt und Arbeitshandschuhe können vorher abgelegt werden.

Die Beantwortung der schriftlichen Fragen wird nach den Richtlinien des Landesverbandes NRW durchgeführt.

Der Sportliche Teil wird nach den Richtlinien des Landesverbandes NRW durchgeführt.