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Freitag, 24. Mai 2013

Unfallversicherung Lippischer Feuerwehrverband e.V.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr besteht gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Je nach Bundesland gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Ergänzungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes. Für NRW war die Feuerwehrunfallkasse NRW Träger der gesetz-lichen Unfallversicherung. Über die gesetzlichen Leistungen hinaus (Rente an Versicherte, Hinterbliebenenrente, Sterbegeld) hat sie den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mehr-leistungen gewährt. Hierzu zählen z.B. Einmalleistungen für den Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit und den Todesfall, sowie Erhöhungen der gesetzlichen Leistungen.

Durch eine Anrechnungsklausel in der Satzung der Feuerwehrwehrunfallkasse wirkte sich der Abschluss zusätzlicher Unfallversicherungen unter Umständen nicht auf die Versicherungs-leistung aus. Trotz besonderer Bedingungen der Lippische Landesbrandversicherungsanstalt zur Vereins-Unfallversicherung für Löschzüge oder Löschgruppen der Feuerwehr sowie Ver-eine der Jugendfeuerwehr in Lippe war die Nachfrage seitens der Feuerwehren darum erfah-rungsgemäß eher gering.

Zum 01.01.2008 erfolgte eine Fusion der Unfallkassen für den öffentlich-rechtlichen Bereich in NRW, mit der Folge einer neuen Satzung zum 01.01.2009. Dabei ist die Anrechnungsklau-sel gestrichen worden. Zusätzlicher Versicherungsschutz, der auf die Belange der Angehöri-gen der Freiwilligen Feuerwehr zugeschnitten ist, ist seit diesem Zeitpunkt wieder sinnvoll.

Tödliche Unfälle und Fälle von plötzlichem Herztod im Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr haben bei den Feuerwehren in Lippe die Nachfrage nach einem verbesserten Unfallversiche-rungsschutz zusätzlich erhöht.

Nach ausführlichen Gesprächen des Lippischen Feuerwehrverbandes e.V. mit der Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt konnte ein Versicherungspaket zur Unfallversicherung „geschnürt“ werden, dass die Belange der Mitglieder in sehr hohem Maß berücksichtigt.

So wurde Wert darauf gelegt, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Lippe wäh-rend ihrer gesamten Diensttätigkeit einschließlich Übungen und während der (auch unaufge-forderten) Hilfeleistung bei Unglücksfällen versichert sind. Das gilt sogar für die Tätigkeit als Luftbeobachter während eines Einsatzes. Auch Unfälle auf den direkten Wegen zu und von der Dienststätte sind mitversichert. Ausdrücklich gilt auch der Herztod bzw. eine Invalidität nach Herzinfarkt während eines Einsatzes oder einer Übung mitversichert. Vorerkrankungen des Herzens werden dabei nicht angerechnet. Darüber hinaus besteht unter bestimmten Vor-aussetzungen Versicherungsschutz für den Fall einer in Ausübung der versicherten Tätigkeit entstandenen Infektion. Als Unfall gilt auch das Inhalieren von Rauch und der Kontakt mit biologischen oder chemischen Stoffen. Eingeschlossen sind weiterhin Strahlenschäden.

Der Versicherungsschutz soll zum 01.07.2011 abgeschlossen werden. Bis auf die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zweier Ortsverbände, die bereits einen eigenen Unfallversiche-rungsvertrag abgeschlossen haben, sind alle Mitglieder der Lippischen Freiwilligen Feuer-wehren versichert. Dabei besteht Versicherungsschutz in gleicher Höhe für alle Mitglieder, ganz gleich ob es sich um aktive Mitglieder, aktive Jugend-FW-Mitglieder, Mitglieder der Ehrenabteilung oder Mitglieder der Musikzüge der Freiwilligen Feuerwehr handelt und damit für insgesamt fast 4.500 Personen!

 

Quelle: Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt

18.05.2011 19:00 Alter: 2 Jahre
Kategorie: Verband